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Im Jahr 2024 starben in Nordrhein-Westfalen 4.037 Menschen an Brustkrebs; 98,9 % davon waren Frauen. Der Brustkrebsmonat Oktober bzw. Pinktober gibt jährlich internationalen Anlass, die Vorbeugung, Erforschung und Behandlung von Brustkrebs in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen anlässlich des Pinktobers mitteilt, war
Brustkrebs bei Frauen mit 3.992 Fällen die zweithäufigste Krebserkrankung mit Todesfolge – nach Lungen- und Bronchialkrebs mit 4.890 Todesfällen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl, der an Brustkrebs Gestorbenen um 4,2 %. Der Anteil der Brustkrebstoten an allen Gestorbenen lag 2024 bei 1,8 %; im Jahr 2000 betrug dieser noch 2,3 %. Seit 2020 liegt der Anteil der an Brustkrebs gestorbenen Menschen durchgehend unter 2 %.
Durchschnittsalter der an Brustkrebs Gestorbenen war 3,8 Jahre niedriger als das aller Gestorbenen
Das Durchschnittsalter der aufgrund von Brustkrebs Gestorbenen lag bei 75,6 Jahren und war damit 3,8 Jahre niedriger als das durchschnittliche Sterbealter aller Gestorbenen. Über zwei Drittel der Brustkrebstoten waren 70 Jahre und älter, gut ein Viertel zwischen 50 und 70 Jahre und 5,3 % jünger als 50 Jahre.
Stadt Düsseldorf verzeichnet die niedrigste Brustkrebs-Sterberate
Die kreisfreie Stadt Düsseldorf verzeichnete 2024 die niedrigste Sterberate aufgrund von Brustkrebs mit 15 Sterbefällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Ennepe-Ruhr-Kreis hatte es die höchste Sterberate mit 32 Sterbefällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gegeben. Im Landesmittel starben 23 Personen von jeweils 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgrund einer Brustkrebserkrankung.
Methodische Hinweise
Als Todesfälle aufgrund von Brustkrebs werden hier Sterbefälle ausgewertet, bei denen eine Brustkrebserkrankung mit dem ICD-10-WHO-Kode C50 als zum Tode führendes Grundleiden kodiert wurde. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems”, zu Deutsch und vereinfacht: „Internationale Klassifikation der Krankheiten”.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen basiert. Im Jahr 2024 wurde für 1,0 % der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00–R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 5,7 % der Todesfälle auf diese Rubrik. (IT.NRW)

















