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BVB warnen vor Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH

von | Sep. 28, 2026 | Blomberg, BVB

Kein Zeitdruck beim Smart Meter: Wer ein intelligentes Messsystem braucht, wird vorab informiert

In den vergangenen Tagen sind in Blomberg Briefe der Deutsche Messwesen GmbH (DMG) verteilt worden, teilweise an ganze Straßenzüge. Darin geht es um den Einbau eines sogenannten Smart Meters, also eines intelligenten Stromzählers. Die Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB) stellen klar: Die Schreiben stammen weder von den BVB noch von der Blomberg Netz GmbH & Co. KG, und sie werden auch nicht in deren Auftrag verschickt. „Niemand muss auf diese Briefe reagieren, und niemand verpasst etwas, wenn er es nicht tut“, sagt Stefan Schöbel, Leiter Vertrieb und Marketing der BVB.

Die Schreiben erwecken den Eindruck, Haushalte müssten kurzfristig handeln, um einen gesetzlich vorgesehenen Zählertausch zu veranlassen oder sich Vorteile zu sichern. Beworben wird eine „kostenlose Installation“, für die angeblich nur noch wenige Termine frei sind. Dazu kommt der Satz, eine abschließende Rückmeldung zur Installation liege noch nicht vor. „Damit wird Zeitdruck aufgebaut, den es nicht gibt“, sagt Schöbel. Die Schreiben würden gezielt im Blomberger Netzgebiet verteilt.

Rechtlich ist das Angebot nicht verboten. Die DMG ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, ein privates Unternehmen. Seit das Messstellenbetriebsgesetz den Zählerbetrieb vom Netzbetrieb getrennt hat, kann sich jeder Haushalt den Betreiber seines Stromzählers aussuchen, so wie er sich auch seinen Stromanbieter aussucht. Es handelt sich also um Werbung für eine Dienstleistung, die man nicht annehmen muss.

Zuständig für die Zähler in Blomberg ist die Blomberg Netz GmbH & Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber. „Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss, erfahren Sie das rechtzeitig und direkt von uns, mit einem Termin und allen Informationen“, sagt Udo Arens, Geschäftsführer der BVB. Selbst tätig werden müsse dafür niemand.

Eine Einbaupflicht gibt es derzeit nur in bestimmten Fällen: bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz und bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung. In diesen Fällen übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber den Einbau, die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt.

Genau darauf sollten Haushalte bei Angeboten wie dem der DMG achten, rät Arens: „Schauen Sie nicht nur auf die kostenlose Installation, sondern auf die laufenden Kosten im Kleingedruckten.“ Wettbewerbliche Anbieter unterliegen keiner gesetzlichen Preisobergrenze. Nach Angaben der Verbraucherzentrale verlangt die DMG für den Messstellenbetrieb 99 Euro im Jahr. Auch die in den Schreiben versprochenen Einsparungen stellen sich nicht allein durch den neuen Zähler ein, sondern hängen etwa davon ab, ob eine Wärmepumpe oder Wallbox netzdienlich gesteuert wird.

Wer bereits unterschrieben hat und das bereut, kann einen an der Haustür oder per Post geschlossenen Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen, am besten schriftlich. Bei Fragen steht der BVB-Kundenservice zur Verfügung.

Pressemeldung: BVB

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