Mit Blick auf die beiden im Jahre 2020 erbauten Windräder ziehen die Blomberger Versorgungsbetriebe (BVB) eine positive Zwischenbilanz. Beide erzeugen jährlich rund 20 Mio. Kilowattstunden CO2-neutralen Strom – genug, um theoretisch etwa 7.000 durchschnittliche Einfamilienhäuser ganzjährig mit Strom zu versorgen. Die Anlagen sind auf eine Lebensdauer von rund 25 Jahren ausgelegt. Pro Windrad lag die Investition seinerzeit bei 11 Mio. Euro. „Wir sind mit der Wirtschaftlichkeit der Anlagen sehr zufrieden, berichtet Dirk Middendorf, Geschäftsführer der BVB: „Wenn wir könnten, würden wir weitere Anlagen bauen. Das würde eine Planungszeit von 3 Jahren und eine Bauzeit von noch einmal knapp 1,5 Jahren bedeuten. Aber wir finden momentan keine Flächen.“ Auch die jetzigen Flächen sind vom privaten Bodeneigentümer angepachtet.
Die Rotoren der Windräder haben einen Durchmesser von 138 Metern, jeder Flügel ist 67,6 Meter lang. Die oben befindliche Gondel ist 4,99 Meter breit, 14,35 Meter lang und 9,26 Meter hoch. Die sogenannte Turmkopfmasse beläuft sich auf 256 Tonnen. Diese Menge Material wurde somit für jedes Windrad verbaut. Gemäß dem Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller ENERCON werden die Windräder systemtechnisch dauerhaft überwacht und etwaige Störungsmeldungen automatisiert an die Leitwarte übermittelt. Zudem besteht ein technischer Betriebsführungsvertrag, worüber auch eine zusätzliche Überwachung und die Kontrolle von Service- und Wartungseinsätzen sowie Vor-Ort-Abstimmungen gewährleistet sind.
Eine erste große Wartung fand nach den nach den ersten 300 Betriebsstunden im Jahre 2021 statt (ein Kalenderjahr hat rund 8600 Stunden). Das bedeutete: eine Woche umfangreiche Prüfung aller Anlagenkomponenten. Seitdem wird die Anlage jährlich gewartet. Dabei werden Elektrik, Mechanik und Schmierstoffe geprüft und gegebenenfalls justiert. Je nach Windverhältnissen werden auch Sicherheitseinrichtungen anlassbezogen geprüft. Die Rotorblätter werden regelmäßig gecheckt. Eine große Routine-Wartung steht nach vier Jahren an.
Für die in das öffentliche Netz eingespeisten Energiemengen erhalten die Winderzeugungsanlagen (WEA) eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Betriebsjahre. Sollte die Technik danach noch in Ordnung sein und auch ohne die EEG-Vergütung wirtschaftlich Strom produzieren können, so kann die Anlage – je nach Ausgang der entsprechenden technischen Gutachten – dann auch noch weiterlaufen.
Pressemeldung und Foto: BVB