Berufsausbildungsbeihilfe bietet finanzielle Unterstützung
Eine qualifizierte Ausbildung ist für das weitere Berufsleben immens wichtig. Mitunter stehen dieser jedoch finanzielle Probleme im Wege – insbesondere, wenn eine eigene Wohnung finanziert werden muss. Genau hier unterstützt die Agentur für Arbeit mit der Berufsausbildungsbeihilfe.
Wichtig ist, dass es sich um eine berufliche Erstausbildung handelt, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher oder überbetrieblicher Form stattfindet. Zudem darf der oder die Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte darf nicht in einer angemessenen Zeit von der elterlichen Wohnung aus erreichbar sein. Als angemessen gilt eine Fahrzeit von zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt. Letzteres ist unerheblich bei Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder die Sorge für mindestens ein Kind tragen.
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. So wird etwa das Ein-kommen des Auszubildenden angerechnet, aber auch das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Schnell, einfach und unverbindlich kann unter www.babrechner.arbeitsagentur.de geprüft werden, ob ein Anspruch besteht und sich ein Antrag lohnt.
Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Hier kann auch gleich online der Antrag gestellt werden. Alternativ können die Antragsunterlagen unter 0 800 4 5555 00 angefordert werden.
Pressemeldung: Pressemitteilung der Arbeitsagenturen in OWL
















