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Eintrittspreise für Schwimmbäder 5,9 % höher als ein Jahr zuvor

von | Juli 22, 2025 | Kunterbunt, Wirtschaft

Foto: pixabay

Die Eintrittspreise für Schwimmbäder sind in Nordrhein-Westfalen zwischen Juni 2024 und Juni 2025 um 5,9 % gestiegen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen mitteilt, mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im vergangenen Monat auch für die meisten Produkte rund um den Schwimmbadbesuch mehr ausgeben als ein Jahr zuvor.

Unterhaltungsprodukte, die für einen Tag im Schwimmbad genutzt werden können, wurden teurer angeboten. So stiegen die Preise für Kopfhörer, E-Book-Reader oder Ähnliches um 5,2 % und für Zeitungen und Zeitschriften um 4,3 %. Auch einige Snacks und Getränke haben sich zwischen Juni 2024 und Juni 2025 verteuert: Mineralwasser, Limonaden und Säfte wurde um 3,8 % teurer angeboten, Kekse um 3,7 % und Salzgebäck um 2,0 %. Für eine Abkühlung mussten Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen weniger ausgeben als im Jahr zuvor: Die Preise für Speiseeis sanken um 2,6 %.

Handtücher wurden im Vergleich zu Juni 2024 günstiger angeboten (−2,9 %). Derweil verzeichneten Sonnenschirme einen überdurchschnittlichen Preisanstieg von 10,5 %. Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex insgesamt stieg im selben Zeitraum um 1,8 %.

Eintrittspreise für Vergnügungsparks, Zoos und Museen sind gestiegen

Auch für weitere Sommeraktivitäten musste im letzten Monat mehr Geld ausgeben werden als noch ein Jahr zuvor: So verteuerte sich der Eintritt in ein Museum, einen Zoo oder Ähnliches um 7,3 % und der Eintritt in einen Vergnügungspark um 1,7 %. Wer sich derweil im vergangenen Monat für anstehende Fahrradtouren ein neues Fahrrad kaufte, konnte im Vergleich zum Vorjahr 0,7 % sparen.

Methodische Hinweise

Grundlage für diese Pressemitteilung ist der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020 = 100). Die Daten stammen aus den monatlichen Preiserhebungen der Statistischen Ämter, auf deren Basis der Verbraucherpreisindex monatlich fortgeschrieben wird. Für Auswertungen können verschiedene Zeiträume betrachtet werden: Übliche Vergleiche sind die prozentualen Veränderungen zum Vorjahresmonat (z. B. Januar 2025 mit Januar 2024) oder zwischen zwei aufeinander folgenden Monaten (z. B. Februar 2025 mit Januar 2025). Nach Vorliegen der Dezemberergebnisse wird darüber hinaus der Jahresdurchschnittswert berechnet. Auf Grundlage dieses Durchschnitts kann die Preisentwicklung verschiedener Jahre miteinander verglichen werden (z. B. zwischen den Jahren 2020 und 2024). (IT.NRW)

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