
Foto: pixabay
Zum Jahresende 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 1,99 Millionen Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis gezählt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,4 % mehr als bei der letzten Erhebung zum Jahresende 2023. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr können sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Die Angaben sind für alle Städte und Gemeinden in NRW verfügbar.
Vier von fünf Schwerbehinderten waren älter als 54 Jahre
Schwerbehinderungen treten vergleichsweise selten bei jungen Menschen auf und entstehen häufig erst im höheren Lebensalter: 80 % der Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis waren Ende 2025 älter als 54 Jahre, 36 % hatten das 75. Lebensjahr überschritten.

Insgesamt ist rund die Hälfte der schwerbehinderten Menschen weiblich (50 %). Die höchste Frauenquote verzeichnete mit 55 % die Altersgruppe 75 Jahre und älter. Auch in der Bevölkerung insgesamt stellen Frauen in diesem Alter aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als die Hälfte: Ende 2024 lag ihr Anteil bei 60 %. In fast allen anderen Altersgruppen gab es mehr männliche als weibliche Personen mit einem Schwerbehindertenausweis.
Krankheit bei 94 % die Ursache der Schwerbehinderung
In den meisten Fällen war eine Krankheit ursächlich für die Schwerbehinderung (94 %). Bei 4 % der schwerbehinderten Menschen war die schwerste Behinderung angeboren und bei 1 % durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht.
Mehr als die Hälfte der Schwerbehindertenausweise wurden aufgrund einer körperlichen Behinderung ausgestellt
Bei etwas mehr als der Hälfte der Schwerbehinderungen (52 %) wurde als Art der schwersten Behinderung eine körperliche Behinderung festgestellt. Dazu zählen unter anderem: Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen (24 %), Einschränkungen der Funktion von Armen und/oder Beinen (10 %) oder der Wirbelsäule und/oder des Rumpfes (8 %), Blindheit oder Sehbehinderungen (4 %) sowie Schwerhörigkeit, Taubheit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen (4 %). Bei 13 % der Personen mit einem Schwerbehindertenausweis wurde als Art der schwersten Behinderung eine geistig-seelische Behinderung diagnostiziert und bei 8 % eine hirnorganische Störung. Bei den restlichen 27 % konnte die Art der Behinderung keiner der Kategorien zugeordnet werden.
Hinweise zur Statistik
In der Statistik der schwerbehinderten Menschen werden nur Schwerbehinderte gezählt, die über einen gültigen Schwerbehindertenausweis verfügen. Dieser wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss eigens beantragt werden. Die Schwerbehinderung kann eine oder mehrere verschiedene Behinderungen umfassen.
In Nordrhein-Westfalen findet seit 2002 ein fortlaufender monatlicher Melderegisterabgleich statt, mit dem Ziel, die Statistik um die im jeweiligen Monat verstorbenen oder verzogenen Schwerbehinderten zu bereinigen. Da diese Bereinigung in der Vergangenheit nicht vollständig erfolgt ist, kommt es zu einer Übererfassung insbesondere bei den hochaltrigen Schwerbehinderten. (IT.NRW)














