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Im Jahr 2025 sind bei Straßenverkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen 4.456 Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs waren, verunglückt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 46,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Dies steht vermutlich auch im Zusammenhang mit der ansteigenden Nutzung von E-Scootern als Verkehrsmittel. 88,7 % der Verunglückten erlitten leichte Verletzungen, 11,2 % verletzten sich schwer und 0,1 % (sechs Personen) wurden getötet.
Rund 11 % mehr Verunglückte bei Pedelec-Unfällen
Die Zahl der verunglückten Fahrerinnen und Fahrer bzw. Mitfahrenden von Pedelecs lag 2025 in NRW bei 7.969. Das bedeutet einen Zuwachs von 11,1 % gegenüber dem Jahr 2024. Im Vergleich zu E-Scootern war der Anteil der Schwerverletzten und Getöteten bei Pedelec-Unfällen höher: 83,2 % der verunglückten Personen wurden leicht verletzt, 16,1 % schwer verletzt und 0,7 % der Personen starben.
Die Anzahl der verunglückten Personen bei allen Fahrradunfällen (inkl. Pedelecs) lag 2025 bei 21.487 und hat im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % zugenommen. Der Anteil der Verunglückten mit Pedelecs an allen bei Fahrradunfällen Verunglückten lag bei 37,1 % und hat im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % zugenommen (2024: 35,8 %).
Mit Motorrädern verunglückten im Jahr 2025 insgesamt 5.731 Fahrerinnen und Fahrer bzw. Mitfahrende und somit 8,6 % mehr Personen als noch ein Jahr zuvor. Dabei wurden 73,7 % der Personen leicht und weitere 25,2 % schwer verletzt. 1,0 % der verunglückten Motorradfahrenden bzw. -mitfahrenden wurden tödlich verletzt.

Jede zweite, mit einem E-Scooter verunglückte Person, war unter 25 Jahre alt
E-Scooter sind Verkehrsmittel, die vor allem von jüngeren Personen genutzt werden: Über die Hälfte der im Jahr 2025 mit einem E-Scooter verunglückten Personen (54,8 %) waren jünger als 25 Jahre und lediglich 2,5 % waren 65 Jahre und älter. Bei den Pedelec-Unfällen lag der Anteil der unter 25-Jährigen bei 12,4 %; 28,2 % der verunglückten Personen waren 65 Jahre und älter. Bei den übrigen Fahrradunfällen ohne Pedelecs entfielen 27,7 % der Verunglückten auf unter 25-Jährige und 15,5 % auf Personen die 65 Jahre und älter waren. Bei den Verunglückten mit Motorrädern handelte es sich in über einem Drittel der Fälle um Personen unter 25 Jahren (34,8 %); 65 Jahre und älter waren hingegen etwa 10,3 % der Verunglückten.

Hinweise zur Statistik
Die Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst alle von der Polizei aufgenommenen Unfälle, bei denen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sind E-Scooter seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vom 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern benötigen keinen Führerschein, müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Pedelecs handelt es sich um Fahrzeuge mit Elektromotor, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Der elektrische Motor wirkt zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. Unter Motorrädern sind hier nur zweirädrige Krafträder mit amtlichen Kennzeichen zu verstehen. Dabei handelt es sich sowohl um Motorräder als auch um Motorroller sowie Leichtkrafträder. (IT.NRW)















