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Fast jede achte Person ist nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit zu leisten

von | Aug. 7, 2025 | Kunterbunt, Wirtschaft

Foto: pixabay

Rund jede achte Person in Nordrhein-Westfalen lebte im Jahr 2024 in einem Haushalt, der nach eigenen Angaben aus finanziellen Gründen nicht in der Lage war, sich jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit, d. h. eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit, zu leisten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist der Anteil Betroffener damit erstmals seit 2021 rückläufig.

Anteil Betroffener sank 2024 erstmals wieder

Im Jahr 2024 konnten sich nach eigener Einschätzung 13,3 % der Bevölkerung – das ist rund jede achte Person – nicht wenigstens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten. Der Anteil der betroffenen Menschen ist damit im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch 15,8 % aller Befragten angaben, aus finanziellen Gründen Einschränkungen im Bereich der Ernährung hinnehmen zu müssen, um 2,5 Prozentpunkte gesunken. Der kontinuierliche Anstieg seit dem Jahr 2021 setzt sich damit zunächst nicht fort, der Anteil Betroffener lag mit 13,3 % dennoch über dem Niveau von 2021.

Auch Nahrungsmittelpreise in 2024 weniger stark gestiegen

Ein möglicher Einflussfaktor auf die Einschätzung, ob man sich eine vollwertige Mahlzeit leisten kann, könnte die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise sein. In den Jahren 2022 (+14,6 %) und 2023 (+13,0 %) haben die Preise für Nahrungsmittel deutlich zugenommen. Im Jahr 2024 stiegen die Preise für Nahrungsmittel hingegen nur noch um 1,4 %, womit die Preiserhöhung deutlich unter dem Niveau der beiden Vorjahre lag. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Inflation unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/Inflation/die-entwicklung-der-nahrungsmittelpreise-nrw-seit-2015

Welche Personen in der Bevölkerung müssen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation auf unterschiedliche Güter, Dienstleistungen oder soziale Aktivitäten verzichten? Ergebnisse zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut/wer-nrw-ist-von-erheblicher-materieller-und-sozialer-entbehrung-betroffen.

Methodische Hinweise

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC finden Sie beim Statistischen Bundesamt unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Methoden/meth-auswirkungen-corona-EU-SILC.html.

Über den Mikrozensus

Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus unter https://statistik.nrw/mikrozensus. (IT.NRW)

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