Weiterhin warnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) vor negativen Auswirkungen der nordrhein-westfälischen Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung. Zwar sei nach wie vor der Grundgedanke richtig, Versorgungsqualität zu sichern und zu steigern sowie unsinnige Konkurrenzkämpfe zwischen Krankenhäusern zu beenden. „Aber gut gemeint ist nicht unbedingt immer gut gemacht. Wird Ärztinnen und Ärzten jedoch die Fortsetzung oder Beendigung ihrer Weiterbildung erschwert, weil nach den neuen Leistungsbescheiden ihre Abteilung als Weiterbildungsstätte geschlossen wird, dann läuft eindeutig etwas falsch“, kritisiert Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle, der deshalb auch eine Rechtsverordnung fordert, die die Krankenhäuser dazu verpflichtet, ärztliche Weiterbildung möglich zu machen, sofern sie auch zukünftig über die entsprechenden Leistungsgruppen verfügen.
„Unsere Forderung bleibt deshalb: Krankenhäuser müssen gesetzlich verpflichtet werden, ärztliche Weiterbildung ohne Abstriche und Brüche zu ermöglichen. Und wenn das im eigenen Haus nicht zu realisieren ist, müssen verpflichtend Rotationen organisiert werden. Es ist jedenfalls wenig überzeugend, wenn man als Krankenhausträger einerseits den Fachkräftemangel beklagt, andererseits aber die jungen Kolleginnen und Kollegen im Regen stehen lässt.“ Zudem kritisiert Gehle, dass manche Krankenhäuser Abteilungen schließen, obwohl sie entsprechende Leistungsgruppen zugewiesen bekommen haben. „Dafür habe ich kein Verständnis. Das können nun wirklich die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung nicht ahnen.“
Deshalb seien Äußerungen aus dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wonach sich die jungen Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung schon lange hätten auf Umstrukturierungen und kommende Veränderungen sowie den Wegfall von Leistungsgruppen quasi einstellen können, „nicht nur wenig hilfreich, sondern vor allem sehr ärgerlich“.
Pressemeldung; Ärztekammer Westfalen-Lippe