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Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 21,89 Euro haben Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 rund 16 Prozent (4,04 Euro) weniger verdient als Männer (25,93 Euro). Damit betrug der durchschnittliche Verdienstabstand pro Stunde zwischen Männern und Frauen 4,04 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Gender Pay Gap damit geringer als in den Jahren 2021 bis 2023. Langfristig ist seit dem Jahre 2015 (23 Prozent) ein Trend zum Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap bzw. des geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds erkennbar.
Die Höhe des unbereinigten Gender Pay Gap ist vor allem Ausdruckunterschiedlicher Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.
Bereinigter Gender Pay Gap in NRW 2024 bei sechs Prozent
Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter entlohnt wird. Hinzu kommt, dass rund 60 Prozent aller Frauen, aber nur ca. 23 Prozent der Männer, in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Werden diese Faktoren bei der Berechnung des Lohnunterschieds zwischen Männern undFrauen berücksichtigt, erhält man den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap. Dieser lag 2024 in NRW bei sechs Prozent oder umgerechnet 1,54 Euro Bruttoverdienst je Arbeitsstunde. Dies bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt rund sechs Prozent weniger als männliche Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien verdienen. Im Gegensatz zum tendenziell abnehmenden unbereinigten Gender Pay Gap blieb der bereinigte Gender Pay Gap in den letzten zehn Jahren mit fünf bis sechs Prozent in NRW relativ konstant.
Methodische Hinweise
Der unbereinigte Gender Pay Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Anders als bei der Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap gibt es für die Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap keine verbindlichen, einheitlichen Festlegungen. Die Angaben zur Höhe des bereinigten Gender Pay Gap können sich daher je nach verwendeter Datenquelle, Art und Anzahl der berücksichtigten Einflussfaktoren sowie der angewandten Untersuchungsmethode unterscheiden.
Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. (IT.NRW)