
Portrait Hauptgeschäftsführer Michael H. Lutter.
Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe verabschiedet Resolution zur Neuregelung des kommunalen Vergaberechts
Die Delegiertenversammlung der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe hat eine Resolution zum kommunalen Vergaberecht verabschiedet. Mit dem Papier richtet sich die Handwerksorganisation an Politik und Entscheidungsträger vor Ort und fordert eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung öffentlicher Auftragsvergaben für Bauprojekte. Hintergrund ist die seit Januar 2026 geltende Neuregelung des kommunalen Vergaberechts des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese erweitert die Handlungsspielräume der Kommunen durch höhere Wertgrenzen und vereinfachte Vergabeverfahren, mit dem Ziel öffentliche Beschaffungen schneller und unbürokratischer durchführen zu können. Die Kreishandwerkerschaft begrüßt die neuen Gestaltungsspielräume ausdrücklich. Gleichzeitig befürchten die Verantwortlichen, dass öffentliche Auftraggeber kleine und mittelgroße Handwerksbetriebe durch die neuen Freiheiten aus den Augen verlieren könnten.
„Das Handwerk ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor in den Kommunen: es schafft Arbeitsplätze, bildet aus und sorgen dafür, dass Wertschöpfung vor Ort bleibt. Deshalb müssen öffentliche Aufträge so vergeben werden, dass heimische Unternehmen jeder Größe weiterhin eine faire Chance haben“, betont Michael H. Lutter, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. In der Resolution fordert die Kreishandwerkerschaft unter anderem transparente Ausschreibungen, die konsequente Berücksichtigung mittelständischer Strukturen sowie den Vorrang der Vergabe in sogenannten Fachlosen (siehe Hintergrundinfo). Die Vergabe an Generalunternehmer dürfe nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Generalunternehmer schwächen das regionale Handwerk
„Wer Fachlose stärkt, stärkt den Wettbewerb, die Qualität und die regionale Wirtschaft. Werden öffentliche Aufträge zunehmend an Generalunternehmer vergeben, droht vielen Betrieben der direkte Zugang zu wichtigen Projekten im Kreis Lippe verloren zu gehen – und damit wichtige Einnahmen“, erklärt Lutter. „Eine gesunde, regionale Wirtschaftsstruktur muss bunt gemischt und bedarfsgerecht gehalten werden, damit alle Akteure am Markt eine Chance haben.“ Alles andere führe zum Sterben von Handwerksbetrieben.
Transparenz als zentrale Voraussetzung für fairen Wettbewerb
Grundsätzlich sei entscheidend, dass alle Unternehmen einen transparenten und verlässlichen Zugang zu Informationen über kommunale Aufträge erhalten. Daher fordert die Kreishandwerkerschaft eine zentrale, leicht auffindbare Veröffentlichung von Ausschreibungen – idealerweise über den Vergabemarktplatz NRW – sowie eine frühzeitige, verständliche und diskriminierungsfreie Information der Betriebe. „Transparenz ist die Grundlage für fairen Wettbewerb“, betont Lutter.
Mittelstandsfreundliche Vergabepraxis stärkt die Region
Die Vertreter des Handwerks appellieren an die politischen Entscheidungsträger, die Auswirkungen ihrer Vergabepraxis auf die regionale Wirtschaft stärker zu berücksichtigen: „Jeder öffentliche Auftrag, der an regionale Handwerksbetriebe geht, stärkt unsere Kommunen. Unsere Betriebe sind leistungsfähig und wollen ihren Beitrag zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur leisten. Dafür brauchen sie jedoch faire Wettbewerbsbedingungen und Vergabeverfahren, die beteiligen statt auszuschließen.“ Die verabschiedete Resolution hat die Kreishandwerkerschaft an alle politischen Entscheidungsträger sowie weitere politische Akteure im Kreis Lippe verschickt.
Hintergrundwissen: Was ist ein Fachlos?
Bei einer Fachlosvergabe wird ein Bau- oder Dienstleistungsauftrag in einzelne Gewerke beziehungsweise Fachbereiche (z. B. Elektro, Sanitär oder Dachdeckerarbeiten) aufgeteilt und separat ausgeschrieben. Dadurch können sich auch spezialisierte und mittelständische Unternehmen direkt auf die jeweiligen Leistungen bewerben. Bei einer Generalunternehmervergabe wird hingegen das gesamte Projekt an einen einzigen Auftragnehmer vergeben. Dieser koordiniert die einzelnen Gewerke selbst und beauftragt gegebenenfalls Nachunternehmer – eine Rolle, die für kleine oder mittelgroße Handwerksbetriebe oft unattraktiv ist.
Pressemeldung und Foto: Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe
















