Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 17.348 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das der höchste Stand seit 2016 nach der Fluchtwelle aus Syrien. Damals hatte es 22.193 Inobhutnahmen gegeben. In den Folgejahren war die Zahl bis auf rund 12.200 Inobhutnahmen im Jahr 2021 gesunken. Seit dem Jahr 2022, in dem der Ukrainekrieg begann, wurden jährlich mehr als 16.000 Inobhutnahmen durchgeführt. Die Jugendämter nehmen Inobhutnahmen vor, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.
Mehr als 40 Prozent Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland
7.543 Inobhutnahmen und damit rund 43 % aller Fälle erfolgten 2024 aufgrund unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland. Kinder und Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland einreisen, werden zuerst vorläufig in staatliche Obhut genommen. Danach wird entschieden, ob eine reguläre Inobhutnahme erfolgen muss und in welchem Bundesland diese erfolgt. In der genannten Zahl sind sowohl vorläufige als auch reguläre Inobhutnahmen enthalten. Davon betroffen sind mit 6.703 Fällen überwiegend männliche Jugendliche.
Bei Inobhutnahmen aus anderen Gründen mehr Mädchen als Jungen betroffen
In den übrigen 57 % der Fälle nahmen die Jugendämter 2024 Minderjährige aus anderen Gründen regulär in staatliche Obhut, etwa wegen einer Überforderung der Eltern oder wegen Anzeichen für körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung. Von diesen 9.805 Kindern und Jugendlichen waren 45 % männlich und 55 % weiblich. In den unteren Altersgruppen waren es häufiger Jungen, die aus den Familien herausgenommen werden mussten. Ab der Altersklasse 9 bis unter 12 Jahren dreht sich das Verhältnis. In der Altersklasse 14 bis unter 16 Jahren, in der es 2024 die meisten Inobhutnahmen gab, wurden beinahe doppelt so viele Mädchen wie Jungen in staatliche Obhut genommen.
Methodische Hinweise
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Doppelzählungen von Kindern und Jugendlichen möglich sind, wenn diese zum Beispiel nach einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland zunächst vorläufig und im Anschluss noch einmal regulär von einem Jugendamt in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommen wurden. Da einzelne Jugendämter für das Jahr 2023 keine oder nur unvollständige Daten melden konnten, wurden die Daten für das Jahr 2023 auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt. (IT.NRW)