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Das schützt Verbraucher beim Online-Einkauf
Plattform, Bezahlsystem oder Siegel: Verbraucher sind auf unterschiedliche Weise geschützt, wenn sie eine Bestellung fehlerhaft oder gar nicht erhalten. Die Stiftung Warentest hat 13 Programme untersucht und große Unterschiede festgestellt. Das sind die Tipps des Experten.
Käuferschutzprogramme helfen insbesondere in drei wichtigen Konfliktfällen: Die Ware wird nicht geliefert, das erhaltene Produkt weicht vom gewünschten ab und trotz Rückversand erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises. Die Stiftung Warentest hat 13 bekannte Programme untersucht – fünf Einkaufsplattformen, sechs Zahlungsmethoden und zwei Siegelanbieter. Der Test zeigt: Beim Käuferschutz gibt es enorme Unterschiede.
Eine zerbrochene Tasse oder der bestellte Pullover, der nie ankam: Für solche Fälle gibt es Käuferschutzprogramme. „Welcher Käuferschutz im konkreten Fall greift, hängt vom jeweiligen Shop und der Bezahlmethode ab“, sagt Michael Sittig, Experte bei der Stiftung Warentest.
Generell gilt: Bei Amazon, Ebay, Etsy, Kleinanzeigen und Vinted läuft der Käuferschutz über die Plattform. Gibt es Ärger mit einem Verkäufer und dieser hilft nicht weiter können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die jeweilige Plattform wenden. Eine weitere Option: Ähnlichen Schutz bieten Shops, die Siegel der Dienstleister „Geprüfter Webshop“ und „Trusted Shops“ tragen. Anlaufstelle bei Konflikten ist dann der Siegelanbieter.
Die dritte Form des Käuferschutzes ist verbunden mit dem Einsatz einer bestimmten Bezahlmethode, beispielsweise Paypal: Dann kann bei Rechtsärger der Paypal-Käuferschutz helfen. Hier besteht eine wichtige Ausnahme: „Wurde die Ware vom Händler nachweislich versandt und ist beim Versandunternehmen verloren gegangen, greift der Paypal-Käuferschutz nicht“, sagt Michael Sittig. Betroffene können in diesem Fall gegenüber dem Händler jedoch auf ihre gesetzlichen Rechte pochen. Denn laut Gesetz tragen Händler das Verlustrisiko beim Versand.
Die meisten Käuferschutzprogramme sind für Verbraucher kostenlos. Doch einige Secondhand-Portale bieten Käuferschutz für einen Aufpreis an. „Wer beispielsweise das Bezahlsystem von Kleinanzeigen und Vinted nutzt, zahlt dafür eine Gebühr, die sich nach dem Artikelpreis richtet“, sagt Michael Sittig. Diese Investition kann sich lohnen. Denn der Käuferschutz ist gerade bei Secondhand-Portalen sehr wichtig, da sich die Seriosität der Verkäufer nur schwer einschätzen lässt. Auch das 14-tägige Widerrufsrecht gilt dort in der Regel nicht. Warum die Stiftung Warentest keinen bestimmten Käuferschutz empfiehlt, steht in der Dezember-Ausgabe der Stiftung Warentest Finanzen oder unter www.test.de/kaeuferschutz.
Pressemeldung: Stiftung Warentest















