Ende 2024 lebten 287.940 Frauen und Männer mit syrischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Anzahl der in NRW lebenden Syrerinnen und Syrer damit gut neunmal so hoch wie zehn Jahre zuvor (2014: 31.348). Die Jahre 2015 und 2016 waren von einer Fluchtbewegung u. a. aus Syrien nach Europa geprägt gewesen. Die Zahl der Syrerinnen und Syrer in NRW hat sich im Jahr 2015 fast verdreifacht (+168,8 %) gegenüber dem Vorjahr, und 2016 nochmals mehr als verdoppelt (+106,5 %). Der Anteil männlicher Jugendlicher und junger Erwachsener an den syrischen Zuzügen war zunächst überdurchschnittlich hoch: 2015 lag der Männeranteil unter den Syrer/-innen in NRW bei 64,9 %; in Folge des Familiennachzugs sank er wieder und lag 2024 bei 58,4 %.
Viele Syrer/-innen wohnen im Ruhrgebiet
Ende 2024 lebten 125.125 Personen und damit 43,5 % aller syrischen Staatsangehörigen in NRW im Ruhrgebiet. Zum Vergleich dazu lebten 25,6 % aller Einwohner/-innen Nordrhein-Westfalens im Ruhrgebiet. Mit Blick auf einzelne Kreise und kreisfreie Städte wohnten die meisten Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Essen (18.970), Dortmund (14.600), im Kreis Recklinghausen (13.610), in Wuppertal (11.475) und in Bochum (11.350). Dagegen lebten die wenigsten Syrer/-innen im Kreis Olpe (885), in Remscheid (1.515), in den Kreisen Höxter (1.660) und Euskirchen (1.670) sowie im Oberbergischen Kreis (2.160).
Daten der Abbildung
https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/257_25_regionaldaten.xlsx
Deutlicher Anstieg der Einbürgerungen seit 2021
Seit 2021 stehen Syrerinnen und Syrer durchgängig auf Platz 1 der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten in NRW. Die Zahl der Einbürgerungen ist besonders seit 2021 merklich angestiegen, da immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt haben; für eine Regeleinbürgerung zählte hierzu in erster Linie eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren in Deutschland (gültig bis 26. Juni 2024). Seit 2021 wurden in NRW 66.366 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit eingebürgert. 2024 waren es alleine 24.349 Personen.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse über Ausländer/-innen basieren auf jährlichen Datenabzügen aus dem Ausländerzentralregister, das zentral vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden dort nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten haben.
Die Ergebnisse aus der Einbürgerungsstatistik basieren auf den Datenlieferungen der kommunalen Einbürgerungsbehörden an das Statistische Landesamt NRW. Die Einbürgerungsstatistik weist die Zahl der im Berichtsjahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren nach, das Verfahren endet mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Das am 27. Juni 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts brachte eine Reihe von Neuerungen im Einbürgerungsrecht, u. a. ist eine Einbürgerung in der Regel bereits nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich. (IT.NRW)