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Mehr als 90 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern im Haushalt arbeiteten 2024 in Vollzeit

von | Mai 30, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2024 waren 89,5 % der insgesamt 1,52 Millionen Väter in Nordrhein-Westfalen mit minderjährigen Kindern im Haushalt erwerbstätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Vatertags am 29. Mai auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt, waren 91,3 % der erwerbstätigen Väter in Vollzeit und 8,7 % in Teilzeit tätig. Dagegen waren Mütter mit minderjährigen Kindern im Haushalt zu zwei Dritteln (66,5 %) erwerbstätig, lediglich 28,1 % davon in Vollzeit.

Die Teilzeitquote von Vätern variiert nur wenig mit dem Alter des jüngsten Kindes

Von den erwerbstätigen Vätern mit jüngstem Kind im Alter von unter drei Jahren arbeiteten 8,9 % in Teilzeit. War das jüngste Kind drei bis fünf Jahre alt, lag die Teilzeitquote mit 9,5 % höher als in allen anderen Altersgruppen. In den nachfolgenden Altersgruppen sank der Teilzeitanteil der Väter wieder. Dieser Verlauf über die Altersgruppen zeigt sich auch bei den erwerbstätigen Müttern, allerdings bei insgesamt deutlich höheren Teilzeitquoten.

Mehr als 93.000 Väter bezogen 2024 Elterngeld – im Schnitt für 4,1 Monate

Laut der Statistik zum Elterngeld empfingen 93.560 Väter von Säuglingen und Kleinkindern in NRW im Jahr 2024 Leistungen in Form von Basiselterngeld und/oder Elterngeld Plus. In NRW gab es insgesamt 380.071 Beziehende; der sog. Väteranteil lag damit bei 24,6 %. Das Elterngeld soll Mütter und Väter unterstützen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können. Die männlichen Elterngeldbeziehenden planten, die Leistung im Schnitt 4,1 Monate in Anspruch zu nehmen. Zum Vergleich: Bei den Frauen lag die durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei 15,0 Monaten.

Rund drei Viertel der Väter, die Elterngeld bezogen, hatten Anspruch auf mindestens 1.000 Euro monatlich; ein Viertel kam sogar auf 1.800 Euro und mehr pro Monat. Anders war dies bei den Müttern: Rund zwei Drittel von ihnen hatten einen monatlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1.000 Euro.

Methodische Hinweise

Die hier vorgestellten Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Betrachtet werden Eltern mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Eltern, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit
unterbrochen haben, gelten als (zeitweise) nicht erwerbstätig. Weitere Informationen zum Mikrozensus https://statistik.nrw/mikrozensus.

Grundlage der Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Höhe des Basiselterngeldes hängt vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld, fällt jedoch in der Regel geringer aus. Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder. Mehr Informationen zum Elterngeld: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/_inhalt.html#sprg424484. (IT.NRW)

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