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Am 3. November 2025 haben 1.100 nordrhein-westfälische Betriebe mit Schafhaltung rund 151.500 Schafe gehalten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Anzahl der Schafe damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 % gestiegen. Die Anzahl der Betriebe mit Schafhaltung ging im selben Zeitraum um 14,3 % zurück. So kamen Anfang November 2025 rein rechnerisch durchschnittlich 138 Schafe auf einen nordrhein-westfälischen Haltungsbetrieb; 2024 waren es noch 112 Schafe.
Großteil der gehaltenen Schafe waren weibliche Schafe zur Zucht
Mit einem Anteil von 67,5 % machten Anfang November letzten Jahres weibliche Schafe zur Zucht einschließlich gedeckter Lämmer den Großteil des Bestandes in NRW aus. Von den insgesamt 102.200 weiblichen Schafen waren rund 1.300 Milchschafe. Mehr als jedes vierte Schaf in NRW (26,9 %) war unter einem Jahr. Des Weiteren gingen 2,1 % des Bestandes auf Schafböcke und 3,5 % auf andere Schafe zurück.
Mehr als jedes vierte Schaf wurde im Regierungsbezirk Arnsberg gehalten
Die meisten Schafe in NRW wurden mit einem Anteil von 31,5 % am Gesamtbestand im Regierungsbezirk Arnsberg gehalten. Darauf folgten die Regierungsbezirke Köln (20,0 %) und Detmold (19,1 %). Auf Platz vier und fünf lagen die Regierungsbezirke Düsseldorf (17,8 %) und Münster (11,5 %).
Zwischen November 2024 und November 2025 ist die Anzahl der gehaltenen Schafe im Regierungsbezirk Arnsberg um 3,4 % gestiegen. Zuwächse gab es ebenfalls in den Regierungsbezirken Köln (+11,5 %) und Münster (+11,4 %). Den stärksten Rückgang verzeichnete der Regierungsbezirk Detmold mit 6,4 %, gefolgt vom Regierungsbezirk Düsseldorf (−3,6 %).
Im selben Zeitraum sank die Zahl der schafhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Arnsberg um 22,2 %, im Regierungsbezirk Düsseldorf um 18,8 % gefolgt von den Regierungsbezirken Köln (−11,9 %) und Münster (−8,2 %). Im Regierungsbezirk Detmold ist ein Rückgang um 7,4 % zu verzeichnen.
Hinweise zur Statistik
Die Erhebung über die Schafbestände erfasst den Schafbestand in landwirtschaftlichen Betrieben, wobei eine Auskunftspflicht für Betriebe mit mindestens 20 Schafen besteht. Es werden die folgenden Gruppen unterschieden: 1) weibliche Schafe zur Zucht (einschl. gedeckte Lämmer), diese setzen sich zusammen aus Milchschafen und anderen Mutterschafen. 2) Schafe unter 1 Jahr (da erhebungstechnisch gedeckte Lämmer zur Gruppe 1 zählen, sind diese hier nicht enthalten). 3) Schafböcke, 4) andere Schafe (z. B. Hammel). (IT.NRW)
















