
Christian Gehse (links), Christine Simou (Mitte) und Dr. Ute Röder (rechts) freuen sich über die Bilanz 2024. (Copyright: Kreis Lippe):
Die Wohnraumförderung hat in den vergangenen beiden Jahren in Lippe einen großen Aufschwung erfahren. In 2024 konnten Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro bewilligt werden. „Neben dem Fördervolumen sind auch die Antragszahlen und die Zahl der geförderten Wohneinheiten seit Ende 2022 deutlich gestiegen. Besonders stark ist weiterhin die Nachfrage nach Eigentumsförderung. Damit möglichst unterschiedliche Zielgruppen von dem Förderprogramm profitieren können, wünsche ich mir, dass sich 2025 auch Investoren für studentischen Wohnraum finden. Hier gab es in 2024 leider keine Anträge“, erklärt Verwaltungsvorstand Dr. Ute Röder.
Rückblick 2024
Für das Förderjahr 2024 standen dem Kreis Lippe zum Start des Bewilligungsjahres insgesamt 13.6 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung – bei einem Antragsvolumen von rund 77 Millionen Euro. Im Laufe des Jahres hat das Ministerium noch weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass die für den Kreis Lippe zunächst vorgesehen Mittel am Ende mehr als verdoppelt werden konnten. Dabei ist die Eigenheimförderung mit einem bewilligten Fördervolumen von rund 18 Millionen Euro besonders hervorzuheben.
Die Anträge, die in 2024 nicht bewilligt werden konnten, wurden in das neue Förderjahr übertragen. „Wir stehen mit dem Ministerium in engem Austausch und setzen uns bei jeder abzusehenden Überzeichnung der Töpfe frühzeitig dafür ein, dass noch weitere Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. Das war bisher erfolgreich“, erklärt Christine Simou, Teamleiterin der Wohnraumförderung.
Förderjahr 2025
Die Förderrichtlinien für 2025 sehen weiterhin einen Zinssatz von 0,5 Prozent bei einer Zinsbindung von bis zu 30 Jahren vor. Auch die Tilgungsnachlässe sind in dem Programm erhalten geblieben. „Das Landesförderprogramm bietet vielen Menschen die Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, da es Konditionen beinhaltet, die auf dem freien Markt so nicht zu finden sind. Aber auch für den Bau von Mietwohnungen ist die Förderung ein wichtiges Element, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die lahmende Bauwirtschaft anzukurbeln. Dementsprechend rechnen wir auch in diesem Jahr weiterhin mit einer hohen Antragszahl,“ erklärt Christian Gehse, Leiter des Fachdienstes Planen und Bauen. Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Bewilligungsschluss ist der 30.11 eines jeden Jahres.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bausteinen gibt es bei den zuständigen Sachbearbeitern der Wohnraumförderung des Kreises Lippe unter 05231/62-5060 (Neubau Eigenheime u. Modernisierung),-5061 (Mietwohnungsbau) und -5051 sowie -5052 (Erwerb von Eigenheimen). Zudem bietet ein Chancenprüfer der NRW.BANK (www.nrwbank.de; Stichwort: Chancenprüfer Wohneigentum) erste Anhaltspunkte zu der bei der Eigenheimförderung einzuhaltenden Einkommensgrenze.
Hintergrund
Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau und Modernisierungsförderung – das sind die Schwerpunkte des Förderprogrammes der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW. In Zusammenarbeit mit der NRW.BANK sowie den Kreisen und kreisfreien Städten bietet das Land NRW Darlehen für verschiedene Baumaßnahmen zu günstigen Konditionen für Haushalte mit einem geringeren Einkommen an. Mehr Infos unter: www.kreis-lippe.de (Stichwort: Wohnraumförderung).