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Pflegemaßnahmen beim Norderteich

von | Jan. 17, 2026 | Kunterbunt

Wiederherstellung des ursprünglichen Waldcharakters

Das Naturschutzgebiet „Norderteich mit Naptetal“ ist ein wertvoller Lebensraum. Neben dem dortigen Stillgewässer zählt auch der historische Eichen-Hainbuchenwald zu den dort schützenswerten Ökosystemen. Da der Wald am Westufer des Norderteichs in den vergangenen Jahrzehnten jedoch nicht mehr bewirtschaftet wurde, hat sich sein Charakter verändert und widerspricht zunehmend dem im Landschaftsplan festgelegten Schutzzweck. Daher führen Fachkräfte in den kommenden Wochen Pflegemaßnahmen durch, die zwischen dem Flächeneigentümer, dem Landesverband Lippe, und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe abgestimmt sind.

Der Wald wurde ursprünglich als Eichen-Hutewald gepflanzt. Aufgrund der fehlenden Bewirtschaftung haben sich im Laufe der Zeit Arten, wie bspw. die schattentolerante Buche, etabliert. Sie stehen in Konkurrenz zu den bis zu 280 Jahre alten lichtliebenden Eichen und gefährden ihre Stabilität sowie Vitalität.

Bei den Pflegemaßnahmen werden gezielte Baumfällungen vorgenommen. Durch das Entfernen einzelner Buchen wird wieder mehr Licht in den Bestand gebracht und den Eichen die Möglichkeit gegeben, sich zu regenerieren. Zudem können neue, junge Eichen nachwachsen. Zudem werden einige Bäume geringelt. Dabei wird die Rinde abschnittsweise entfernt, sodass der Baum langsam abstirbt und als stehendes Totholz im Gebiet verbleibt. Solches Totholz ist ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Insekten, Fledermäuse und Vögel.

Allgemein verbleibt der überwiegende Teil des anfallenden Holzes im Gebiet, um den Nährstoffkreislauf zu schließen und die Lebensgrundlage vieler Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Der Landesverband sorgt bei Bedarf für die Nachpflege des Bestandes. Durch den betroffenen Waldbereich verläuft kein öffentlicher Weg. Einen regulären, asphaltierten Weg gibt es am Rand des Bestandes. Aus Sicherheitsgründen weisen der Landesverband und die untere Naturschutzbehörde daher vorsorglich noch einmal daraufhin, dass in dem Naturschutzgebiet das Betreten der Flächen nur auf den vorgegebenen Wegen gestattet ist.

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