Der Regionalrat Detmold hat den ersten Regionalplan für ganz Ostwestfalen-Lippe (OWL) beschlossen. Der Regionalplan OWL ist für die kommenden zwei Jahrzehnte die maßgebliche Planungsgrundlage für die zukünftige räumliche Entwicklung der Region.
Mit dem Beschluss in seiner Sondersitzung vom 31. Januar 2024 stellt der Regionalrat die Weichen für eine zukunftsfähige und nachhaltige räumliche Entwicklung der 70 Kommunen in der Region. Der Vorsitzende des Regionalrats Detmold, Heinz-Günter Koßmann (CDU-Fraktion), betonte: „Bei der Aufstellung des Regionalplans OWL war uns als Regionalrat wichtig, eine gute Balance aus regionalplanerischer Steuerung einerseits und notwendiger Flexibilität für gute lokale Lösungen andererseits zu erreichen.
Der Plan soll die Besonderheiten der gesamten Planungsregion berücksichtigen: Sowohl die räumlichen Herausforderungen in den eher ländlich geprägten Bereichen von OWL genauso wie die planerischen Aufgaben, denen größere Städte und kleinere Umlandkommunen in den verdichteten Teilen von OWL gegenüberstehen. Die neu ausgewiesenen Siedlungsflächen bieten Raum für Investitionen und Innovationen, gleichzeitig werden wichtige Freiräume für den Biotopverbund, den Hochwasserschutz, den Klimaschutz und die Naherholung geschützt.“
So ist erstmalig durch den Regionalplan OWL ein einheitlicher, flächendeckender Plan für die gesamte Region erarbeitet worden. Der Plan greift dabei aktuelle Herausforderungen und Entwicklungstendenzen in der Region auf und formuliert neben Zielen für die Siedlungsentwicklung auch Vorgaben für den Klimaschutz und die Klimaanpassung, den Freiraumschutz und die Freiraumentwicklung, den Hochwasserschutz, die Mobilität, die erneuerbaren Energien und die Rohstoffgewinnung. An diesen Zielaussagen müssen sich die Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung sowie die Fachbehörden bei ihren Entscheidungen ausrichten.
Mit dem Feststellungsbeschluss geht ein mehrjähriges, transparentes und dialogorientiertes Planverfahren zu Ende. Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling dankte in der Sitzung des Regionalrats noch einmal allen Beteiligten für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und den konstruktiven Dialogprozess: „Mit Ihren Stellungnahmen und Fachbeiträgen haben Sie einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet, einen ausgewogenen Plan für Ostwestfalen-Lippe zu erarbeiten.
Meiner Behörde und mir war und ist es ein besonderes Anliegen, einen transparenten und dialogorientierten Planungsprozess zu gestalten. Ich danke Ihnen allen für den intensiven Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Plans. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem Regionalplan OWL ein Planwerk erstellt haben, mit dem unsere Region sich den Anforderungen unserer Zeit, stellen kann. Ganz im Sinne einer anzustrebenden dauerhaften, großräumigen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilräumen.“
In zwei Beteiligungsrunden hatten Gemeinden, Städte, Kreise, Fachbehörden, Verbände und die Bürger Gelegenheit, sich mit dem Planwerk zu beschäftigen und Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren sind insgesamt rund 5.000 Stellungnahmen abgegeben worden. Der Regionalrat hat gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde alle im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen ausgewertet und in seine Abwägungsentscheidung eingestellt.
Dabei mussten unterschiedliche und zum Teil gegenläufige Nutzungsvorstellungen an die Flächen untereinander abgestimmt und Kompromisse gefunden werden. Durch seine ausgewogene und verantwortungsvolle Flächenausweisung für alle raumbedeutsamen Flächennutzungen schafft der Regionalplan OWL die Voraussetzungen für eine nachhaltige Regionalentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt.
Hintergrund:
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold ist zuständig für die Regionalplanung, die Regionalentwicklung und insbesondere für Aufgaben der regionalen Infrastrukturpolitik in Ostwestfalen-Lippe (OWL). Gemäß § 9 Landesplanungsgesetz NRW trifft er die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung des Regionalplans und beschließt diesen. Der Regionalplan ist auch Landschaftsrahmenplan und forstwirtschaftlicher Rahmenplan. Nach dem Feststellungsbeschluss erfolgt das dreimonatige Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Anzeigeverfahrens veröffentlicht die Regionalplanungsbehörde den Plan. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt der Plan in Kraft.
Pressemeldung: Bezirksregierung Detmold