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Im Jahr 2024 haben 63 Aquakulturbetriebe in Nordrhein-Westfalen 909.045 Kilogramm Speisefisch und andere Erzeugnisse wie Rogen/Kaviar erzeugt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die erzeugte Menge mit einem leichten Rückgang von 0,6 % auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Die Erzeugung in Aquakulturbetrieben befand sich damit auf dem niedrigsten Stand seit 2015 (damals: 1.358.153 Kilogramm).
Über 80 % stammte aus der Zucht von Regenbogenforellen
Mit 743.764 Kilogramm stammten 2024 rund 82 % der Erzeugung aus der Zucht von Regenbogenforellen; 184.965 Kilogramm davon waren Lachsforellen. Zehn Jahre zuvor lag dieser Anteil noch bei 91 %. Weitere 39.596 Kilogramm gingen im vergangenen Jahr auf Bachforellen und 5.000 Kilogramm auf Bachsaibling zurück.
Im Kreis Olpe wurden rund 15 % des Speisefischs erzeugt
Der höchste Anteil an der in NRW erzeugten Fischmenge wurde mit 35,9 % im Regierungsbezirk Köln produziert. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Regierungsbezirke Detmold (28,9 %) und Arnsberg (21,0 %). In den weiteren Regierungsbezirken spielte die Zucht von Speisefisch eine eher untergeordnete Rolle. Hochburg der Speisefischzucht ist weiterhin der Kreis Olpe, in dem vier Betriebe 14,8 % der gesamten in NRW produzierten Fischmenge erbrachten.
Methodische Hinweise
Die hier betrachteten Daten stammen aus der Aquakulturstatistik, zu der seit dem Jahr 2011 jährlich Betreiber von Aquakulturanlagen mit Erzeugung befragt werden. Seit dem Jahr 2015 werden nur Betriebe erhoben, die mindestens 0,3 Hektar Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche) und/oder ein Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle von mindestens 200 Kubikmeter und/oder andere Aquakulturanlagen wie Kreislaufanlagen aufweisen.
Die genannten Daten umfassen Speisefisch und andere Erzeugnisse in Aquakulturbetrieben wie Rogen/Kaviar. Unter Aquakultur wird die Produktion von Gewässerlebewesen (Fische, Krebs- und Weichtiere, Algen) unter kontrollierten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen verstanden. Die erzeugte Menge umfasst keine Aquarien- und Zierarten oder Brut- und Aufzuchtanlagen. (IT.NRW)