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Statistisches Landesamt testet Wohnsitzanalyse für einen Registerzensus

von | Mai 29, 2025 | Kunterbunt

Ab dem 2. Juni 2025 werden im Rahmen der sogenannten „Wohnsitzanalyse“ ausgewählte Personen zu ihren Wohnverhältnissen befragt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erproben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder damit von Juni bis August 2025 ein neues Verfahren für einen zukünftigen Registerzensus. Stellvertretend für die gesamte Bevölkerung werden in Deutschland 100.000 Personen bzw. 21.000 Personen in Nordrhein-Westfalen befragt. Die Teilnahme an der Befragung ist gesetzlich verpflichtend.

Weniger Datenmeldungen von Bürgerinnen und Bürger durch Nutzung vorhandener Quellen erforderlich

Bei der Durchführung des Zensus im Jahr 2022 in Deutschland wurde die amtliche Bevölkerungszahl mit Daten aus den Melderegistern ermittelt und mit Angaben von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Stichprobenerhebung ergänzt. Mit diesem Ansatz lassen sich jedoch perspektivisch die steigenden Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene nicht mehr erfüllen. Daher testen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder derzeit die Methodik eines Registerzensus. Im Unterschied zum bisherigen Zensus sollen die Daten so weit wie möglich aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik gewonnen, automatisiert zusammengeführt sowie aufbereitet werden. Dies ermöglicht zukünftige Einsparungen beim Erhebungsaufwand, da die Anzahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürgerreduziert werden kann. Außerdem können auf diese Weise Ergebnisse des Zensus häufiger, aktueller und tiefer regional untergliedert bereitgestellt werden.

Gemäß dem neuen Verfahren werden Einträge zu Personen aus den Melderegistern mit Einträgen aus mehreren Vergleichsregistern, wie bspw. der Bundesagentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung, abgeglichen bzw. zugeordnet. Aus all jenen Personen, bei denen diese Zuordnung nicht eindeutig möglich ist, wird eine Stichprobe für die sogenannte „Wohnsitzanalyse“ gezogen. Diese Personen werden postalisch durch die Statistischen Ämter der Länder kontaktiert und nach ihrer Hauptwohnung zum Stichtag 15. Mai 2022 befragt. Auch wenn sich die Analyse aus statistikinternen, konzeptionellen und technischen Gründen weit in die Vergangenheit richtet, können wertvolle Erkenntnisse zu den bisherigen methodischen Überlegungen gewonnen und überprüft werden.

Beantwortung des Fragebogens dauert circa fünf Minuten

Personen, die zur Meldung für die Wohnsitzanalyse aufgefordert wurden, können dies schnell und bequem online erledigen. Die Beantwortung des Fragebogens dauert circa fünf Minuten. Er enthält Fragen zur Hauptwohnung und ggf. noch weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands.

Datenschutz gewährleitet – keine Rückschlüsse auf einzelne Personen

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden auch bei der Wohnsitzanalyse alle gesetzlichen Datenschutzbestimmungen befolgt. Die gewonnenen Informationen werden anonymisiert weiterverarbeitet und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. (IT.NRW)

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