Im Jahr 2025 haben insgesamt 104.371 Ausländerinnen und Ausländer einen Einbürgerungsantrag in nordrhein-westfälischen Einbürgerungsbehörden gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der im Jahr 2025 erstmals erhobenen Einbürgerungsantragsstatistik mitteilt, waren unter den Antragstellenden etwa gleich viele Männer (50,6 %) und Frauen (49,4 %). Regional betrachtet, wurden im Jahr 2025 in Düsseldorf mit 7.052 die meisten Einbürgerungsanträge gestellt. Auf den weiteren Rängen folgen Köln mit 6.822 Anträgen, Essen (5.624), Duisburg (5.117) und Dortmund (5.033).
Großteil der Einbürgerungsanträge von Nicht-EU-Staatsangehörigen eingereicht – Syrien auf Rang 1
Insgesamt 94.468 Einbürgerungsanträge wurden von Personen mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gestellt – dies entspricht einem Anteil von 90,5 % an allen Einbürgerungsanträgen. Darunter waren am häufigsten Personen mit einer syrischen Staatsangehörigkeit (21.290) vertreten, gefolgt von Türkinnen und Türken (16.912) und Irakerinnen und Irakern (6.355).

Rund 87 % der abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren mündeten in einer Einbürgerung
Im Jahr 2025 wurden in NRW insgesamt 87.789 Einbürgerungsverfahren abgeschlossen. Mit einem Anteil von 86,7 % mündete der überwiegende Teil der Verfahren in einer Einbürgerung. Bei 5,8 % der Verfahrenserledigungen erfolgte eine Rücknahme des Einbürgerungsantrags und in 5,2 % der Fälle wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. In weiteren 2,3 % wurde das Einbürgerungsverfahren aus sonstigen Gründen, wie beispielsweise Tod oder Fortzug der antragstellenden Person ins Ausland, eingestellt.
Hinweise zur Statistik
Mit dem Berichtsjahr 2025 wurden die Einbürgerungsantragsstatistik sowie Verfahrenserledigungsstatistik neu eingeführt (§ 36 StAG). Diese neuen Erhebungen ergänzen die bereits seit 2000 erhobene Einbürgerungsstatistik. Die Einbürgerungsantragsstatistik enthält Informationen zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung, wohingegen die Verfahrenserledigungsstatistik Auskunft über die jährlich abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren gibt. Die Informationen für die Einbürgerungsantragsstatistik, Verfahrenserledigungsstatistik und Einbürgerungsstatistik werden von den kommunalen Einbürgerungsbehörden an das Statistische Landesamt übermittelt.
Für die Stadt Oberhausen können für das Berichtsjahr 2025 aus technischen Gründen aktuell keine vollständigen Zahlen ausgewiesen werden.
Da es sich bei der Einbürgerungsantrags-, Verfahrenserledigungs- und Einbürgerungsstatistik um getrennte Statistiken handelt, ist eine Aussage über die Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsverfahrens vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Erledigung des Verfahrens bzw. der Einbürgerung nicht möglich. Die für ein Berichtsjahr in der Verfahrenserledigungsstatistik und Einbürgerungsstatistik ausgewiesene Anzahl an Einbürgerungen kann abweichen. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Verfahrenserledigungsstatistik lediglich Erstentscheidungen erfasst werden. In der Einbürgerungsstatistik werden hingegen Einbürgerungen aus Erstentscheidungen sowie Einbürgerungen in Folge von Widerspruchs- oder Klageverfahren erfasst. Weitere Informationen zu Einbürgerungen 2025, auch auf regionaler Ebene, finden Sie in der Pressemitteilung „Einbürgerungen in NRW auf höchstem Stand seit 25 Jahren“
Ab dem Berichtsjahr 2025 werden in der Einbürgerungsantragsstatistik und der Verfahrenserledigungsstatistik wie auch in der Einbürgerungsstatistik zur statistischen Geheimhaltung die Cell-Key-Methode eingesetzt, um Rückschlüsse auf Einzelangaben von Personen zu verhindern. Einige Fallzahlen werden daher gegenüber ihrem Originalwert leicht verändert ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich die ausgewiesenen Einzelwerte in der Tabelle nicht notwendigerweise zu den ausgewiesenen Summen addieren. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben eine hohe Datenqualität. Mehr zur Methode finden Sie hier. (IT.NRW)















