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Über 20 % mehr verunglückte Personen mit E-Scootern

von | Juni 19, 2025 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2024 sind bei Straßenverkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen 3.043 Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs waren, verunglückt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 21,6 % mehr als ein Jahr zuvor (2023: 2.502 Personen). 2.651 Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrende (87,1 % der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 383 Personen (12,6 %) verletzten sich schwer und neun Personen (0,3 %) wurden getötet.

Rund 7 % mehr Verunglückte bei Pedelec-Unfällen

Die Zahl der verunglückten Fahrerinnen und Fahrer bzw. Mitfahrenden von Pedelecs lag 2024 in NRW bei 7.175. Das bedeutet einen Zuwachs von 6,6 % gegenüber dem Jahr 2023 (6.729 Personen). Im Vergleich zu E-Scootern war der Anteil der Schwerverletzten und Getöteten bei Pedelec-Unfällen höher: 5.948 Personen wurden leicht verletzt (82,9 %), 1.184 schwer verletzt (16,5 %) und 43 Personen starben (0,6 %).

Die Anzahl der verunglückten Personen bei allen Fahrradunfällen (inkl. Pedelecs) lag 2024 bei 20.030 und hat im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 % abgenommen (2023: 20.511). Der Anteil der Verunglückten mit Pedelecs an allen bei Fahrradunfällen Verunglückten lag bei 35,8 % und hat im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 % zugenommen (2023: 32,8 %).

Jede 2. mit einem E-Scooter verunglückte Person war unter 25 Jahre alt

Über die Hälfte der im Jahr 2024 mit einem E-Scooter verunglückten Personen (50,3 %) waren jünger als 25 Jahre und lediglich 2,8 % über 65 Jahre. Bei den Pedelec-Unfällen lag der Anteil der unter 25-Jährigen bei 10,7 %; 28,2 % der verunglückten Personen waren über 65 Jahre alt. Bei den übrigen Fahrradunfällen ohne Pedelecs entfielen 27,2 % der Verunglückten auf Personen unter 25 Jahren und 15,3 % auf die über 65-Jährigen.

Methodische Hinweise

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sind E-Scooter seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge vom 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern benötigen keinen Führerschein, müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Pedelecs handelt es sich um Fahrzeuge mit Elektromotor, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Der elektrische Motor wirkt zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. (IT.NRW)

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