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Wenn der Traumurlaub platzt

von | Aug. 14, 2026 | Kunterbunt

© Verbraucherzentrale NRW“

Beratungsstelle Detmold gibt Tipps rund um die Reiserücktrittsversicherung

Lange für die Traumreise gespart, Ratgeber gelesen, Hotel- und Ausflugsempfehlungen studiert – und dann passiert es: Der gebrochene Fuß oder das erkrankte Kind machen alle Reisepläne zunichte. Neben der plötzlichen Erkrankung kommt noch der finanzielle Schaden, denn Flug, Kreuzfahrtschiff oder Unterkunft wollen dennoch bezahlt werden. Wohl dem, der dann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Diese kommt zwar nicht für entgangene Urlaubsfreuden auf, schützt aber vor den Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. „Die Stornokosten können ordentlich ins Geld gehen und werden immer höher, je näher der Abreisetag rückt“, erklärt Brigitte Dörhöfer von der Beratungsstelle Detmold der Verbraucherzentrale NRW. „Daher gilt die Faustformel: Je teurer die Reise, desto eher ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll“, ergänzt Dörhöfer. Folgendes sollten Reisende daher beachten.

Nicht für jede Reise nötig
Ärgerlich ist es allemal und oft auch teuer, wenn die lang ersehnte Reise aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung eines Mitreisenden gar nicht erst angetreten werden kann. Aber auch andere Gründe können die Abreise verhindern, wie der Tod eines nahen Angehörigen, der überraschende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Brand im eigenen Haus. Für solche und andere Fälle können sich angehende Urlauber mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Diese übernimmt dann zumindest die anfallenden Stornokosten, die je nach Vertrag und Zeitpunkt der Stornierung 80 Prozent des Reisepreises und mehr betragen können. Trotzdem ist der Versicherungsschutz nicht für jede Reise nötig. Für den Wochenendtrip ins benachbarte Ausland, für den vielleicht nur das Hotel gebucht wurde, ist die Stornierung einfach und je nach Zeitpunkt auch noch kurzfristig und kostenfrei möglich – das Risiko somit überschaubar. Es bedarf also keines eigenen Schutzes. Bei der großen Kreuzfahrt oder einer Reise mit der gesamten Familie sieht das schon anders aus. Zum einen sind die Kosten hier in der Regel hoch, zum anderen bedeuten mehrere Reisende und gerade auch Kinder ein erhöhtes Risiko, das man mit entsprechendem Versicherungsschutz absichern kann.

Vorsicht bei Jahresverträgen und bei Versicherungspaketen
Reiserücktrittsversicherungen werden regelmäßig bei Reisebuchung direkt mit angeboten – online wie im Reisebüro vor Ort. Doch die Bequemlichkeit kann ihren Preis haben. Nicht immer sind die Angebote auch die besten und passen zum eigenen Bedarf. Reisende können sich Zeit lassen und Angebote in Ruhe vergleichen. Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich auch noch nach der Buchung und unabhängig von der Reise abschließen, oft noch bis 30 Tage vor Reiseantritt. Lediglich bei Last-minute-Reisen muss der Abschluss zeitnah zur Buchung erfolgen. Wer oft und weit oder gerne aufwendiger verreist, fährt womöglich mit einem Jahresvertrag gut, der alle Urlaube im Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis abdeckt. Aber Achtung: Die Jahrespolicen verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Für „Otto Normalurlauber“ werden daher Einzelverträge passgenau zur Reise meist der sinnvollere Schutz sein.

Reiseabbruch- oder Gepäckversicherung
Oft werden Reiserücktrittsversicherungen auch in Kombination mit einer Reiseabbruch- und Gepäckversicherung angeboten. Dabei kann man auf Letztere getrost verzichten. Zum einen zahlt unter Umständen die Hausratversicherung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen und das Gepäck gestohlen wird. Zum anderen sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Urlaubers sehr hoch. Den Reiseabbruch zu versichern, kann jedoch sinnvoll sein, weil auch bei einer früheren Abreise vom Urlaubsort noch Storno- und Umbuchungskosten anfallen können.

Reiserücktritt: Vorerkrankungen transparent machen
Grundsätzlich gilt wie für alle Policen: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei unerwarteten Ereignissen. Bestehen etwa Vorerkrankungen, die den Reiseantritt gefährden können, sollten diese daher unbedingt im Vorfeld mit dem Versicherer besprochen werden. Wie immer bei Versicherungen ist aber ohnehin der beste Versicherungsfall, der gar nicht erst eintritt. Denn dann kann man seine Reise gesund antreten und genießen.

Weiterführende Infos:
Mehr zu Reiseversicherungen unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW

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