Ende 2025 lebten in NRW insgesamt 3.265.705 Menschen mit einer ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt basierend auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters mitteilt, ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer um 7.840 Menschen bzw. 0,2 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Damit war die Ausländerzahl erstmals seit 15 Jahren rückläufig.
Stärkste Zunahme der Ausländerzahl in Bottrop, Leverkusen und Münster
Regional betrachtet war die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in 24 der 53 Kreise und kreisfreie Städte Ende 2025 gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Entgegen dem Landestrend war die Ausländerzahl in 29 Kreisen und kreisfreien Städten angestiegen. Am stärksten war die Zunahme der Ausländerzahl in den kreisfreien Städten Bottrop (+3,7 %), Leverkusen (+3,0 %) und Münster (+3,0 %).
Türkische Staatsbürger/-innen weiterhin größte ausländische Nationalitätengruppe in NRW
Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit (483.035) waren Ende 2025 – wie auch in den Vorjahren – die größte Nationalitätengruppe unter den in Nordrhein-Westfalen lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Auf Rang zwei folgten Ukrainerinnen und Ukrainer (288.310), die 2024 noch auf Rang drei standen. Dritthäufigste Ausländergruppe Ende 2025 waren Personen mit syrischem Pass (280.650).
In den TOP 10 der häufigsten Ausländergruppen gab es 2025 nur bei den ukrainischen sowie bei den afghanischen Staatsangehörigen eine Zunahme der Personenzahl gegenüber dem Vorjahr, alle übrigen Nationalitäten waren geringer vertreten als noch 2024.

Hinweise zur Statistik
Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden dort nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten haben.
Die Methode zur regionalen Zuordnung der ausländischen Personen wurde zum 31.12.2025 angepasst. Durch die Änderung kann es insbesondere in Kreisen und Regierungsbezirken mit großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Zentralen Ausländerbehörden zu größeren, teilweise methodisch bedingten Änderungen der Ergebnisse zur ausländischen Bevölkerung kommen.
In dem Fall, dass eine Person bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Zentralen Ausländerbehörde registriert ist, erfolgt die regionale Zuordnung mit der neuen Methode zu dem Kreis des Wohnorts der Person – falls diese Angabe vorhanden und plausibel ist – oder andernfalls wie bisher zum Kreis des Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung beziehungsweise Zentralen Ausländerbehörde. Für die früheren Berichtsjahre erfolgte die regionale Zuordnung allein über den Zuständigkeitsbereich der aktenführenden Ausländerbehörden. IT.NRW)














