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Zahl der jungen Menschen mit Eingliederungshilfe bei seelischen Problemen seit 2014 mehr als verdoppelt

von | Jan. 23, 2026 | Kunterbunt

Die Zahl der jungen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen eine Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII in Anspruch genommen haben, hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, meldeten die Jugendämter im Jahr 2024 knapp 44.000 junge Menschen mit Eingliederungshilfe.

Laut Gesetz haben Kinder oder Jugendliche hierauf Anspruch, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Seelische Probleme, die einen Anspruch begründen, können z. B. Ängste, Depressionen, Traumatisierungen oder Essstörungen sein. Die Erhebung erstreckt sich auf junge Menschen, die eine ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erhalten.

Im Jahr 2014 hatte die Zahl der Eingliederungshilfen noch bei knapp 19.000 gelegen. Seitdem ist sie kontinuierlich gestiegen. Allein gegenüber dem Vorjahr gab es einen Anstieg von rund 10 %. Zu beachten ist, dass es sich bei der Zahl der Eingliederungshilfen um eine Mindestzahl handelt, da einige Kommunen in den Berichtsjahren 2023 und 2024 keine oder nur unvollständige Daten melden konnten.

62 % der jungen Menschen in Eingliederungshilfe waren 10 bis unter 18 Jahre alt

Im Jahr 2024 war knapp ein Viertel der jungen Menschen, die Eingliederungshilfe erhielten, unter 10 Jahre alt. Weitere 62 % waren 10 bis unter 18 Jahre alt. Die übrigen 13 % der Personen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nahmen, waren junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 27 Jahren.

Etwa 90 % der Kinder und Jugendlichen in Eingliederungshilfe besuchten eine Schule oder AusbildungsstätteNach

Meldung der Jugendämter befand sich mit 90 % der Großteil der jungen Menschen in Eingliederungshilfe in Schule oder Ausbildung; das waren knapp 28.900. Knapp 40 % von diesen waren Grundschülerinnen und Grundschüler. Es folgten Schülerinnen und Schüler in Förder- und Sonderschulen sowie in Schulen mit mehreren Bildungsgängen mit jeweils circa 19 %.

Hinweise zur Statistik

Die Daten zu den Eingliederungshilfen entstammen der Statistik der erzieherischen Hilfen. Diese gibt Auskunft über die Inanspruchnahme aller ambulanten, teilstationären und stationären erzieherischen Hilfen sowie der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen wie auch der Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII in NRW. Die Statistik wird bei allen örtlichen Trägerschaften der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämtern) jährlich als Totalerhebung durchgeführt. Die Zahl der in Anspruch genommenen Eingliederungshilfen entspricht der Summe der im Jahr 2024 beendeten und am 31. Dezember 2024 noch andauernden Eingliederungshilfen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Stadt Essen im Berichtsjahr 2024 aufgrund einer technischen Neuausrichtung, die mit einer umfangreichen Umstellung der Fachverfahren verbunden war, keine Daten an das Statistische Landesamt übermitteln konnte. Für das Berichtsjahr 2023 lagen im Zusammenhang mit einem Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen für die Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe keine oder nur unvollständige Daten vor. (IT.NRW)

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