Anzeigen

Zahl der Pflegebedürftigen mit Bezug von Hilfe zur Pflege stieg 2025 das dritte Jahr in Folge

von | Sep. 23, 2026 | Kunterbunt

Foto: pixabay

Im Jahr 2025 erhielten 109.325 Menschen in Nordrhein-Westfalen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5 % mehr als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der Pflegebedürftigen mit Bezug von Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege das dritte Jahr in Folge gestiegen. Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn die Kosten der notwendigen Pflege, die nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt sind, von der pflegebedürftigen Person und deren unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können.

Mehrheit der Leistungsbeziehenden erhält Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Mit 83 % der Personen, die Hilfe zur Pflege bezogen, erhielt die Mehrheit diese Leistungen in Einrichtungen, z. B. einem Pflegeheim. Im Jahr 2025 waren das 91.125 Menschen und damit 5 % mehr als ein Jahr zuvor. Damit ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Einrichtungen mit Bezug von Hilfe zur Pflege das dritte Jahr in Folge gestiegen. Im Jahr 2022 sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach der Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege. Seit dem Jahr 2023 stieg sie jedoch von Jahr zu Jahr wieder an und lag 2025 um 2 % höher als 2021.

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in NRW

Weiterer Anstieg auch bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Im Jahr 2025 haben 18.300 Personen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen, das waren 4 % mehr als im Vorjahr. Die am häufigsten gewährte Hilfeart außerhalb von Einrichtungen war das Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege etwa durch Angehörige, das insgesamt 10.305 Personen erhielten. An zweiter Stelle folgte die häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst, die 2025 für 9.610 Personen gewährt wurde. Beide Leistungsarten können auch kombiniert werden.

Zwei Drittel der Leistungsbeziehenden waren weiblich

67 % der Menschen mit Bezug von Hilfe zur Pflege im Jahr 2025 waren weiblich. Bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen lag der Anteil der Empfängerinnen mit 67 % höher als bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen mit 65 %. Empfängerinnen waren mit einem Alter von 83 Jahren durchschnittlich rund 9 Jahre älter als die Empfänger mit 74 Jahren. Insgesamt lag das Durchschnittsalter der Menschen mit Bezug von Hilfe zur Pflege bei 80 Jahren. Menschen mit Bezug von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen waren 2024 mit 81 Jahren durchschnittlich älter als Menschen mit Bezug von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen, deren Durchschnittsalter betrug 73 Jahren.

Hinweise zur Statistik

Die Informationen stammen aus der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII. Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen werden bei jeder Leistungsart und jedem Ort der Leistungsgewährung gezählt. Jede leistungsberechtigte Person wird für das Berichtsjahr unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Leistungsbezugs nur einmal erfasst, auch wenn ggf. Unterbrechungen der Leistungsgewährung innerhalb des Berichtsjahres stattgefunden haben.

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten ab. Wenn der verbleibende Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln erbracht werden kann, besteht in der Regel Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Änderungen bei dem Leistungsumfang der Pflegeversicherungen haben somit Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege. Anfang 2022 wurde ein Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege nach §43c SGB XI eingeführt. Dieser wurde zum 01.01.2024 erhöht. Zudem wurde durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) unter anderem zum 01.01.2024 das Pflegegeld und die Leistungsbeiträge für ambulante Pflegesachleistungen um 5 % und zum 01.01.2025 nochmals alle zentralen Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen
Anzeigen