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Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 lebten knapp 7,7 Millionen verheiratete Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war damit etwa jede zweite volljährige Person in NRW verheiratet (51,5 Prozent). Zum Vergleich: Zur Volkszählung 1970 belief sich der Anteil verheirateter Personen ab 18 Jahren noch auf mehr als zwei Drittel (70,2 Prozent).
Anteil geschiedener Menschen seit 1970 um mehr als das Vierfache gestiegen
Im Jahr 1970 lebten rund 273 000 Geschiedene in Nordrhein-Westfalen. 1987 betrug diese Anzahl schon über 642 000; 2022 waren es dann knapp 1,4 Millionen. Gemessen an der Bevölkerung ab 18 Jahren hat sich der Anteil Geschiedener damit von 2,2 Prozent im Jahr 1970 auf 9,3 Prozent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Ebenfalls ist der Anteil lediger Erwachsener im selben Zeitraum in NRW von 16,2 Prozent auf 29,5 Prozent gestiegen. Dagegen ist die Quote verwitweter Erwachsener in NRW von 11,3 Prozent im Jahr 1970 auf 8,3 Prozent im Jahr 2022 zurückgegangen.
Anteil verheirateter Erwachsener variiert NRW-weit zwischen 37,8 und 62,1 Prozent
Auf Ebene der Gemeinden zeigt sich, dass Erwachsene in Gemeinden mit niedrigerem Verstädterungsgrad überdurchschnittlich häufig verheiratet sind. So waren 2022 in NRW 57,3 Prozent der volljährigen Bevölkerung in Gemeinden mit einem niedrigen Verstädterungsgrad verheiratet. Demgegenüber waren Erwachsene in Kommunen mit einem hohen Verstädterungsgrad (wie beispielsweise in Großstädten im Ruhrgebiet, entlang des Rheins oder in den Universitätsstädten Aachen, Münster, Bielefeld und Paderborn) im Schnitt seltener verheiratet (47,9 Prozent). Die Spannweite reichte von Odenthal im Rheinisch-Bergischen Kreis mit 62,1 Prozent verheirateten Erwachsenen bis zur kreisfreien Stadt Aachen mit 37,8 Prozent volljährigen verheirateten Personen.
In städtischeren Gebieten leben prozentual mehr ledige Erwachsene als in ländlicheren
Spiegelbildlich verhielt sich der Anteil Geschiedener: So waren 7,8 Prozent der Erwachsenen in Gemeinden mit niedrigem Verstädterungsgrad zum Zensusstichtag 2022 geschieden. In dicht besiedelten Kommunen lag dieser Anteil dagegen bei 9,7 Prozent.
Ein ähnliches regionales Muster zeigt sich beim Anteil lediger Erwachsener in den NRW-Kommunen. Während in Gebieten mit hohem Verstädterungsgrad der Anteil lediger Erwachsenen bei gut einem Drittel lag (32,9 Prozent), war anteilig in gering besiedelten Gemeinden durchschnittlich nur etwa jede vierte volljährige Person ledig (25,2 Prozent).
Beim Anteil der verwitweten Personen sind für das Jahr 2022 NRW-weit vergleichsweise geringe Unterschiede zwischen dicht besiedelten und weniger dicht besiedelten Gemeinden festzustellen. Allerdings gab es auch hier regionale Differenzen: So reichte die Spannweite von 5,9 Prozent in Münster bis zu 13,1 Prozent verwitweten Erwachsenen in Bad Sassendorf im Kreis Soest.
Methodische Hinweise:
Datengrundlage: Die hier dargestellten Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Volkszählungen 1970 und 1987 sowie dem Zensus 2011 und dem Zensus 2022.
Angaben zu Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten implizieren für den Zensus 2011 ebenfalls eingetragene Lebenspartnerschaften. Für den Zensus 2022 beinhalten sie eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 eingegangen und nicht in eine Ehe umgewandelt wurden.
Die Einteilung des Verstädterungsgrad erfolgte anhand der Eurostat-Typologie DEGURBA. Diese unterteilt die Gemeinden in der EU nach einheitlichen Kriterien in die drei folgenden Kategorien: 1. Städte, 2. Kleinere Städte und Vororte, 3. Ländliche Gebiete. Für weitere Details siehe Applying the Degree of Urbanisation unter https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/15348338/KS-02-20-499-ENN.pdf/0d412b58-046f-750b-0f48-7134f1a3a4c2?t=1669111363941. Die Zuordnung der einzelnen Gemeinden ist unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GVAuszugJ/31122023_Auszug_GV.html abrufbar.
Die Volljährigkeit wurde in Westdeutschland bis 1974 erst mit dem 21. Lebensjahr erreicht. Für eine bessere Vergleichbarkeit in dieser Pressemitteilung wurde für alle Zeitpunkte die Bevölkerung ab 18 Jahren betrachtet. (IT.NRW)