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Auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg stehen zum Jahresende 2026 mehrere Grabstätten zur Aufhebung an. Betroffen sind alle Reihen- und Wahlgräber, die bis einschließlich 31. Dezember 1996 belegt wurden. Die entsprechenden Grabstätten werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 aufgehoben und anschließend eingeebnet.
Für Angehörige und Nutzungsberechtigte bedeutet dies: Wer eine betroffene Grabstätte weiterhin erhalten möchte, sollte rechtzeitig prüfen, ob eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich ist. Bei Wahlgräbern, beispielsweise Doppelgräbern, kann das Nutzungsrecht um mindestens zehn Jahre verlängert werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei der Friedhofsverwaltung erforderlich.
Bei Reihengräbern (Einzelgräbern) ist eine Verlängerung grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass der zuständige Fachausschuss auf Antrag des Grabnutzungsberechtigten eine Verlängerung analog zu einem Wahlgrab beschließt. Wer eine solche Verlängerung für ein Reihengrab beantragen möchte, muss den Antrag bis spätestens 15. Dezember 2026 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg einreichen.
Für die betroffenen Grabstätten gilt außerdem: Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 entfernt werden, sofern das Nutzungsrecht nicht verlängert wird. Die Einebnungsarbeiten sollen nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Grabsteine und sonstige Anlagen, die bis dahin nicht entfernt wurden, werden im Zuge der Einebnung mit abgeräumt. Die Stadt Blomberg bittet die betroffenen Nutzungsberechtigten daher, die anstehenden Fristen frühzeitig zu beachten. Bei Fragen zur eigenen Grabstätte oder zur Möglichkeit einer Verlängerung berät die Friedhofsverwaltung gerne.
Pressemeldung der Stadt Blomberg














